Cannabis-Netzwerk Deutschland e.V.
Die Zukunft mit Cannabis sinnvoll gestalten

Aktuelle Rechtslage


THC

Aktuell ist der Anbau, Besitz sowie Handel mit Cannabis Sativa L. nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz verboten (vgl. § 29 BtMG),  der Konsum hingegen wird als straffreie Selbstschädigung gewertet und ist demnach nicht verboten (vgl. § 31a BtMG).

Nach Plänen der Bundesregierung sollen künftig Erwachsene  Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 geeinigt. Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Sub­stanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsu­menten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen.

In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium



CBD

Grundsätzlich fallen Cannabisprodukte die einen THC Gehalt unter 0,3% aufweisen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, sofern ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Jedoch wird CBD in der EU als neuartiges Lebensmittel eingestuft und daher ist dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.




*Da sich die gesetzlichen Vorschriften aktuell sehr schnell ändern können geben wir für die Aktualität dieser Auskünfte keine Garantie. Jedoch versuchen wir immer die aktuellste Auslegung auf unserer Homepage zu veröffentlichen.

 
 
 
 
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